Polizei-Einsatz im Kraillinger Asylbewerberheim: Innenministerium gibt „Missverständnis“ zu

Neue Antwort räumt ein, dass es bei der Auswertung der Belegungsliste zu Fehlern kam

Ungewöhnlich viel Zeit hatte die Staatsregierung bereits für die erste Fassung ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage gebraucht, die Gülseren Demiral und ich am 24. Juli gestellt hatten: Anstelle der offiziell vorgesehenen 4 Wochen knappe zweieinhalt Monate gedauert, bis zum 10. Oktober. Nun, zwei weitere Wochen später, hat das Ministerium eine – ebenfalls ungewöhnliche – Ergänzung der Antwort geschickt – mit der Begründung, dass zwischenzeitlich bekannt geworden sei, dass es bei der Auswertung der Belegungsliste zu Missverständnissen kam, „deren Ursache derzeit noch im Detail geklärt werde.“

Aufgrund dieses „Missverständnisses“ seien die eingesetzten Beamten davon ausgegangen, dass  in der Unterkunft ausschließlich Asylbewerber untergebracht waren, weshalb alle Räume – auch die sogenannter „Fehlbeleger“, also auszugsberechtigter Personen (die jedoch keine Wohnung finden und deshalb in der Unterkunft geduldet werden) -  zumindest betreten worden seien.

Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist nach Art. 13 GG ein Grundrecht, das auch für Menschen, die bei uns Schutz suchen, gelten sollte. Der Fall zeigt uns, wie richtig und wichtig unsere Klage gegen das sogenannte Bayerische Integrationsgesetz ist, welche nächsten Dienstag verhandelt wird. Wir werden diesem Vorfall weiter nachgehen.

Kritisch: Auch knapp 4 Monate nach dem Vorfall gibt es keine Antworten auf vielen Fragen- etwa darauf, wie  es zum Armbruch bei der älteren Frau kam oder ob sich tatsächlich mehrere Personen mit dem als „renitent“ bezeichneten 18-Jährigen solidarisiert haben und gewalttätig wurden.

Ich fordere endlich präzise Antworten. Uns mit solch vagen Auskünften abzuspeisen, können wir der Staatsregierung nicht durchgehen lassen. Alle Beteiligten, die Helfer des Kraillinger Helferkreises, die betroffenen Asylbewerber, aber auch die Polizei selbst und die Öffentlichkeit haben Anrecht, genaue Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zu erfahren. Der Eindruck eines unangemessenen harten Eingriffs hat sich bei mir verfestigt.

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