Die Mitglieder im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags – kurz Petitionsausschuss genannt – haben die Aufgabe, das Handeln von Regierung und Verwaltung aufgrund von Petitionen zu kontrollieren. Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Petition gegen Behördenwillkür oder eine aus ihrer Sicht unrechtmäßig ergangene Verwaltungsentscheidung zur Wehr setzen. Das Recht eine Petition einzureichen, ist in Artikel 115 der Bayerischen Verfassung garantiert. Jedes Jahr erreichen den Bayerischen Landtag rund 2300 Petitionen - rund 30 Prozent davon werden im Petitionsausschuss behandelt.
So läuft die Arbeit im Petitionsausschuss ab
Häufige Anliegen von Petitionen sind: bevorstehende Abschiebungen von Asylbewerbern, Aufenthaltsduldungen oder Arbeitserlaubnisse. Aus dem Justizvollzug erreichen uns beispielsweise Gnaden- oder Verlegungsgesuche von Häftlingen. Auch Änderungen der Haftbedingungen sind oft Forderungen in Petitionen. Sehr viele Beschwerden betreffen außerdem baurechtliche Fragen. Warum erlaubt die Gemeinde mir den gewünschten Anbau nicht? Fügt sich das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück wirklich in die Umgebung ein?
Wir Abgeordneten nehmen uns, wenn es notwendig ist, für den einzelnen Fall viel Zeit, sprechen gemeinsam über mögliche Lösungen und arbeiten immer wieder auch fraktionsübergreifend zusammen.
Die Beratung des Petitionsausschusses orientiert sich zunächst an der schriftlichen Stellungnahme, die die Staatsregierung zu jeder Petition abgibt. In rund dreiviertel der Petitionen folgen die Ausschussmitglieder dieser Stellungnahme. Insgesamt werden lediglich etwa 15 Prozent der Eingaben aus Sicht der Petenten positiv erledigt.
Manchmal lässt sich eine Sache nicht allein aus den Akten heraus beurteilen. Dann entscheiden wir uns, einen Ortstermin durchzuführen. Zu diesem Termin fährt nicht der gesamte Ausschuss, sondern stellvertretend die beiden zuständigen (Mit-)Berichterstatter*innen. Sie nutzen die Gelegenheit, sich vor Ort ein Bild zu machen und mit den Betroffenen und Behördenvertreter*innen persönlich zu sprechen und nachzufragen. Ortstermine führen oft zu einem Interessenausgleich oder Kompromiss.
Insbesondere bei Bauangelegenheiten ist die kommunale Planungshoheit oftmals ein Grund, warum einer Petition kein Erfolg beschieden ist. Als Abgeordnete können wir uns, auch wenn wir die Sicht der Petent*innen nachvollziehen können, nicht über das kommunale Selbstverwaltungsrecht hinwegsetzen.
Wenn beispielsweise eine Gemeinde beschließt, ein Grundstück mit altem Baumbestand als Bauplatz auszuweisen, dann besteht unsere Aufgabe lediglich darin zu prüfen, ob die Kommune rechtlich einwandfrei oder aber fehlerhaft entschieden hat. Bürger*innen, denen es darum geht, den alten Baumbestand zu retten, müssten sich mit ihrer Petition direkt an die Gemeinde oder das Landratsamt wenden.
Ein Ausschuss mit einer Grünen Vorsitzenden
Seit dieser Legislaturperiode ist meine Fraktionskollegin Stephanie Schuhknecht Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Die Vorsitzende legt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Seit Beginn dieser Legislaturperiode sind wir insbesondere darum bemüht, die Petitionen abzuarbeiten, die sich zum Ende der letzten Legislatur angestaut hatten. Petitionen sollen möglichst zeitnah zu ihrem Einreichen im Petitionsausschuss besprochen werden, so der Grundsatz.
Warum mir die Arbeit im Petitionsausschuss wichtig ist
Im Petitionsausschuss stehe ich in engem, unmittelbarem Kontakt zu Bürger*innen. Ich habe die Möglichkeit, im Einzelfall konkret weiterzuhelfen, mich für Anliegen einzusetzen und manche Dinge grundlegend zu lösen.
Ich stelle immer wieder fest, wie sehr eine komplizierte, abstrakte Verwaltungssprache bei den Bürger*innen zu Missverständnissen führen und Konflikte nach sich ziehen kann. Deshalb geht mein Appell an die öffentliche Verwaltung, eine bürgerfreundliche Sprache zu verwenden. Dadurch ließe sich manches Problem und mancher Streit vermeiden.
So können Sie eine Petition einreichen - Informationen dazu auf der Webseite des Landtags.