Transparenz

Wie viel verdient eine Landtagsabgeordnete?

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Energiepolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Ihre Landtagsabgeordnete geht.

Landtagsmandat / Entschädigung bzw. Diäten

Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von 9.215 Euro, welche monatlich gezahlt wird (ab 1. Juli 2023). Der ausgezahlte Betrag vermindert sich in Ansehung der zu den Kosten in Pflegefällen nach Artikel 20 BayAbgG zu gewährenden Leistungen um ein Dreihundertfünfundsechzigstel. Diese Entschädigung unterliegt natürlich nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht.

Es gibt für Abgeordnete keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn auch Gesunde und Gutverdiener dieser angehören, auch wenn sie es auf Grund der Höhe ihres Einkommens nicht müssten. Deshalb bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierfür muss ich den Höchstbetrag meiner gesetzlichen Krankenversicherung entrichten. Zusammen mit der Pflegeversicherung zahle ich monatlich 823,55 Euro. Hierfür erhalte ich vom Landtagsamt einen Zuschuss von 50 %, das sind 411,78 Euro monatlich.

Die Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von 3.984 Euro (ab 1. Juli 2023). Diese Pauschale verwende ich für:

  • Büromaterialien und Portokosten meines Büros im Landtag

  • Miete für mein Apartment in der Nähe des Landtags ( + Zweitwohnungssteuer), das ich benötige, da Sitzungen oft bis spät in den Abend dauern und am nächsten Morgen früh anfangen.

  • Büroausstattung und Büromaterial in meinem Stockdorfer Privathaus

  • Informationsveranstaltungen über meine parlamentarische Arbeit (Druckkosten, Raumieten, Anzeigen u.a.)

  • Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.

  • mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Deutsche Bahn innerhalb Bayerns) sowie Hotelkosten

  • Wenn mich Lobbyvertreter um ein persönliches Gespräch oder Mittagessen bitten, übernehme ich die Rechnung und lade den*die Vertreter*in aus Mitteln der Kostenpauschale ein.

Mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EstG).

Kürzung der Kostenpauschale:

Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung, was manchmal wegen Terminkollision nicht zu verhindern ist, wird die Kostenpauschale wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 Euro abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 Euro, maximal aber 100 Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.

Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags

Die Altersentschädigung ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der der*die ehemalige MdL Altersbezüge erhält und zum anderen an die Jahre, die er oder sie dem Bayerischen Landtag angehört hat.
Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG „Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag“ geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald der*die ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört hat (Satz 1). Für ehemalige MdLs, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, gilt die Altersgrenze bereits ab der Vollendung des 65. Lebensjahres. Bis zum Geburtsjahr 1964 wird diese Grenze schrittweise auf die allgemein gültige Grenze des vollendeten 67. Lebensjahrs angehoben (Satz 2). Bei Unterbrechungen der Landtagszugehörigkeit sind die jeweiligen Perioden zusammen zu rechnen. „Mit jedem über das zehnte Jahr hinausgehenden Jahr bis zum 20. Jahr der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein halbes Lebensjahr früher.“ (Satz 3). Die Höhe der Altersentschädigung reicht also nach heutigem Stand (2018/2019) je nach Dauer der Mitgliedschaft von 2.741 bis 5.851 Euro und setzt je nach Alter und Dauer der Zugehörigkeit mit Vollendung des 60. bis 67. Lebensjahrs ein.

Wenn die Mindestzugehörigkeit von 10 Jahren nicht erreicht wird, kann ein Anteil der Altersentschädigung ausbezahlt werden.
Nach meiner ersten Landtagszugehörigkeit von 2010 bis 2013 habe ich mich für diese Auszahlung entschieden, da ich die Aktivierung meiner beruflichen Tätigkeit als Designerin und freie Künstlerin erst einmal überbrücken und finanzieren musste. Das Übergangsgeld, siehe unten wurde 3 Monate lang ausbezahlt.

Für die Anrechenbarkeit zur Altersentschädigung beginne ich also mit dieser Legislaturperiode bei 0.

Weitere Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag

Das BayAbgG zählt hier noch einige weitere Leistungen auf. Ich erlaube mir lediglich auf die Punkte einzugehen, die für mich relevant sind oder werden könnten:

Übergangsgeld

Dies wird monatlich nach Art. 11 BayAbgG in Höhe der jeweils gültigen Entschädigung nach Art. 5 BayAbgG, also momentan 8.657 Euro, ausgezahlt, sofern ein MdL zumindest ein Jahr dem Gremium angehört hat. Es wird für jedes Jahr (wird bei mehr als einem halben Jahr aufgerundet) der Mitgliedschaft einen Monat lang, maximal jedoch 18 Monate lang, geleistet. Ab dem zweiten Monat werden nach dem Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag nahezu alle Arten von Erwerbseinkommen (außer einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigungen) und Versorgungsbezüge angerechnet. Sollte das Mitglied binnen der Zeit, in der das Übergangsgeld ausgezahlt wird, wieder in den Bayerischen Landtag einziehen, ruhen diese Bezüge. Ggf. sind auch entsprechende Rückerstattungen zu leisten, falls das Übergangsgeld in einer Summe ausbezahlt wurde.

Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat

Mitarbeiter*innen:

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiter*innen steht mir ein Jahresbudget von 145.615,50 Euro zur Verfügung (Stand 1. Juli 2023). Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber Brutto) bezahlt werden.

Ab Januar 2014 übernahm die Landtagsverwaltung entsprechend der Gesetzesänderung vom 22.05.2013 die komplette Verwaltung dieses Budgets. Ich bleibe Arbeitgeberin meiner Mitarbeiter*innen, das Landtagsamt übernimmt gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 4 BayAbgG eigenständig die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter*innen sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge.

Zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit werden die genannten Beträge ausgegeben für:

  • meine Mitarbeiter*innen. Ich beschäftigte in meinem Team im Angestelltenverhältnis momentan drei Personen mit 30, 15 und 8 Wochenstunden (Stand: 09.03.2021).

  • Dienst- und Werksverträge z.B. für Website, Recherchearbeiten, juristische Zuarbeiten, Öffentlichkeitsarbeit.

  • Praktikant*innen (max. eine Person zeitgleich)

  • Berufsgenossenschaft

Ich habe keine Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.

Technische Ausstattung

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Scanner auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder/jedem Abgeordneten bis zu 15.000 Euro pro Wahlperiode zu, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.

Fahrtkosten

Alle Abgeordnete des Bayerischen Landtags haben nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern“ und erhalten gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine „MVG-LandtagsCard“, die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.

Weitere Einnahmen aus politischen Mandaten

Für meine Tätigkeit als Kreisrätin erhalte ich pro Fraktions-, Ausschuss- oder Kreistagssitzung 50 Euro. 2020 erhielt ich incl. einer Technikpauschale und einer Entschädigung für den allgemeinen Mandatsaufwand 1672 Euro.

Hinzu kam das Sitzungsgeld für meine Tätigkeit als Mitglied des Würmtal Realschulzweckverbands. Es betrug 2020 0 Euro, da ich mich zur einzigen Sitzung des Jahres vertreten lassen musste. Von den Einnahmen (aus Kreistags- und Aufsichtsratssitzungen zusammen) waren nach § 3 Nr.26 2400 Euro steuerfrei, so dass 1.282 Euro zu versteuern blieben.

Nebentätigkeiten

Meine freiberuflichen Tätigkeiten als Grafik-Designerin, Illustratorin und freie Künstlerin habe ich mit meiner erneuten Wahl in den Bayerischen Landtag 2018 eingestellt.

Abgaben/Spenden an meine Partei

2020: 13.518 Euro  an den Landesverband plus Spenden an Kreisverband, Bezirksverband und Ortsverband von 1580 Euro.