20.05.20
Aktuell erreichen mich Zuschriften von Menschen, die angesichts der Corona-Einschränkungen Freiheit und Grundrechte in Gefahr sehen, Maßnahmen der Staatsregierung kritisch hinterfragen und nach deren Rechtmäßigkeit fragen. Grundlage der Anti-Corona-Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz. Landesregierungen sind befugt, eigene Rechtsverordnungen zu erlassen und dabei auch Grundrechte einzuschränken. Dies ist verfassungsgemäß. Einzelne Bestimmungen oder Lockerungsmaßnahmen - aktuell etwa die Aufhebung des genereller Aufnahmestopps in Alten- und Pflegeheimen oder die schrittweise Ausweitung der Notbetreuung für Kinder ab 25. Mai - beschließt das Kabinett, eine Zustimmung des Parlaments ist dabei nicht erforderlich.
Die aktuell geltenden (Ausgangs-)Beschränkungen und andere Regelungen sind notwendig, aber sie bedeuten einen massiven Eingriff in unsere Grundrechte. Wir Grüne werden auf jeden Fall weiter auf die Einhaltung unserer Grundrechte und die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen achten. Zu Beginn der Corona-Pandemie und um eine rasche Verbreitung der Infektion zu verhindern, war schnelles staatliches Handeln gefragt. Die Maßnahmen der Söder-Regierung wurden deshalb von uns Landtags-Grünen mitgetragen und das notwendige Infektionsschutzgesetz mit den von uns eingeforderten Korrekturen fraktionsübergreifend verabschiedet. Jetzt stellen sich vermehrt Fragen nach der Grundlage und Sinn bestimmter Regelungen. Wir Grüne meinen: Damit die Bürgerinnen und Bürger das Regierungshandeln verstehen und die Maßnahmen entsprechend unterstützen können, müssen diese nachvollziehbar erklärt werden. Gleichzeitig braucht es die Beteiligung der Parlamente, um die Maßnahmen der Regierung zu evaluieren und – wo nötig – zu korrigieren.
Wir Landtags-Grüne sehen in Transparenz und Kontrolle den Schlüssel für eine breite Akzeptanz der Corona-Maßnahmen in der Bevölkerung. Damit dies auf bayerischer und Bundesebene gelingt, haben wir aktuell eine Reihe von Anträgen eingereicht, die parlamentarische Begleitung stärken, die Informationspolitik der Regierung verbessern und beschlossene Maßnahmen rechtlich absichern sollen. Wir schlagen die Bildung einer Corona-Kommission vor, die analysiert, den parlamentarischen Diskurs stärkt und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. Wir fordern zudem ein Corona-Krise-Transparenzgesetz: Informationen wie Daten, Statistiken, Studien usw. sollten im Internet öffentlich gemacht und Menschen so ein unmittelbarer Zugang eröffnet werden, auf welcher Grundlage die Staatsregierung ihre Entscheidungen trifft. Und schließlich gilt es, die rechtlichen Grundlagen für mittelfristige Maßnahmen der Exekutive sichern und gerichtsfest zu machen. Notwendig ist dafür ist ein auf Bundesebene angesiedeltes Gesetz. Darin müssen klare Zielvorgaben, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Einschränkungen von Grundrechten formuliert sein. Das alles muss aus Grüner Sicht im Parlament diskutiert und entschieden werden. Die Kontrollfunktion der Landesparlamente muss dabei ebenfalls festgeschrieben werden.
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