Engagement für Flüchtlingsberatung

Uns Abgeordneten des Bayerischen Landtags obliegt nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch die Kontrolle der Bayerischen Staatsregierung und Verwaltung. Hierzu stehen uns insbesondere das Frage- und Informationsrecht zu. Dieses Recht habe ich nun genutzt, um mich für die Flüchtlings- und Integrationsberatung „Hilfe von Mensch zu Mensch“ einzusetzen.

Im Rahmen einer sogenannten „Anfrage zum Plenum“ habe ich die Staatsregierung gefragt, warum der Freistaat Bayern die Auszahlung bereits genehmigter Fördergelder an den Verein verzögert und damit die Arbeit des Vereins massiv gefährdet.

Nun hoffe ich, dass die von Staatsminister Joachim Herrmann in seiner Antwort auf meine Anfrage zugesagte Abschlagszahlung den Verein im Februar rechtzeitig erreicht, um Kündigungen oder gar Schließungen von Beratungsstellen in den Landkreisen Starnberg und Bad Tölz-Wolfratshausen zu verhindern.

Außerdem bin ich der Meinung, dass die aktuellen Anpassungen zwar in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug gehen. Wir müssen es schaffen, dass Vereine wie „Hilfe von Mensch zu Mensch“, die tagtäglich tausenden Flüchtlingen helfen, nicht alle paar Monate wieder um ihre Existenz fürchten müssen. Das Innenministerium muss gegenüber öffentlichen wie privaten Trägern seine vertraglichen Verpflichtungen einhalten und darf diese nicht durch Abschlagszahlungen hinhalten.

Unsere ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer sind bereits jetzt hoffnungslos überlastet und gerade bei Behördengängen überfordert. Ihre Unterstützung durch hauptamtliche Flüchtlingsberatungen ist deshalb unabdingbar. Sie ist Voraussetzung für eine gelungene Integration. Der Staat darf an dieser Stelle Ehren- wie Hauptamtlichen keine weiteren Steine in den Weg legen, sondern muss – im Gegenteil – alles tun, um ihnen die Arbeit zu erleichtern!

Eure Anne

Kalender

Uups, kein Eintrag vorhanden.