Geheimsache Forschungsförderung

Zwei Anfragen zum Plenum

Welche Unternehmen in Bayern erhalten öffentliche Gelder für Forschung und Entwicklung im Bereich von Virologie, Infektiologie und Tropenmedizin, wie hoch fällt die jeweilige Förderung aus und welche Forschungszwecke werden verfolgt?

Die Staatsregierung antwortete auf meine Anfrage zum Plenum mit einer Aufschlüsselung von Zuwendungsempfängern, Projekttitel und Euro-Beträgen der letzten fünf Jahre. Allerdings kann ich diese Angaben weder hier noch an anderer Stelle wiedergeben, denn wie die Staatsregierung mir gleichzeitig mitteilte, sind diese Daten „vertraulich zu behandeln und nicht für die Veröffentlichung geeignet“. Das hat mich wiederum veranlasst, in einer weiteren Anfrage zum Plenum nachzuhaken und nach den Gründen für diese Geheimhaltung zu fragen.

Die außeruniversitären Forschung, um die es hier geht, ist nicht beim Wissenschaftsministerium, sondern seit einigen Jahren davon getrennt beim Wirtschaftsministeriums angesiedelt. Das ist eine bayerische Besonderheit, die offenbart, welche Zielsetzung die CSU-Staatsregierung hier verfolgt (Forschungsförderung als Wirtschaftsförderung), die vor allem aber eine parlamentarische Kontrolle erschwert, wie dieser Fall aktuell deutlich macht.

Das Wirtschaftsministerium betont in seiner Antwort, dass es „grundsätzlich berechtigt“ sei, solche Angaben zu veröffentlichen. Auf der anderen Seite sei es Ziel, „die Auswertung öffentlicher Quellen für Industrie- und Wirtschaftsspionage zu erschweren“. Durch die nichtöffentliche Antwort könne das Parlament die Kontrollfunktion wahrnehmen.

Ein wenig überzeugendes Argument, meine ich. Hier geht es um Haushaltsmittel, also Steuergelder, daher muss im Falle öffentlich finder subventionierter Forschung öffentliche Information über Forschungsvorhaben, Projektpartner sowie Drittmittelgeber und Finanzierung gewährleistet sein.  Wir Grüne halten Transparenz bei der staatlichen Forschungsförderung für unabdingbar. Wer öffentliche Gelder erhält, ist der Öffentlichkeit gegenüber zur Offenlegung der Verwendung dieser Gelder verpflichtet. Dieses Recht auf Information entspricht dem Demokratieprinzip. Und nur so lässt sich ein breiter, öffentlicher Diskurs über die Verantwortung von Wissenschaft und Forschung führen.

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