01.02.19
Entgegen der landläufigen Meinung, dass in Naturschutzgebieten keine Pestizide aufgebracht werden dürfen, ist genau dies erlaubt – so auch in mehreren Naturschutzgebieten des Landkreises Starnberg.
Das ergibt die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage zum Plenum, die ich an die Staatsregierung gestellt hat.
So heißt es in der schriftlichen Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, dass der Einsatz von Pestiziden in den Naturschutzgebieten Gröbelmoos, Mesnerbichl und Wildmoos nicht verboten sei. Auch in weiteren Naturschutzgebieten des Landkreises sei das Aufbringen von Pestiziden teilweise erlaubt.
Wer noch ein letztes Argument gebraucht hat, warum er oder sie das Volksbegehren unterstützen sollte, der hat es hier gefunden. Pestizide haben in Naturschutzgebieten rein gar nichts verloren. Das Naturschutzgesetz muss - entsprechend des Gesetzesentwurfs des Volksbegehrens - dahingehend geändert werden. Wir sollten die einmalige Chance nutzen, die das Volksbegehren uns bietet und ganz konkret etwas gegen das Insekten- und Artensterben tun.
Die Anfrage zum Plenum findet Ihr hier.
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