11.01.19
Hintergrund dieser Anfrage sind meine Erfahrungen mit der restriktiven Erteilung solcher Genehmigungen durch das Starnberger Landratsamt.
Auf meine Anfrage vom 8.11.2018 habe ich nun die Antwort des Bayerischen Innenministeriums erhalten. Auch wenn Staatssekretär Gerhard Eck auf die aktuell geltende Rechtslage verweist und negiert, dass es seitens des Innenministeriums und der Länderregierungen Weisungen gibt, in Sachen Arbeitsgenehmigungen restriktiv zu verfahren, macht die Antwort doch deutlich, dass es seitens der Behörden Ermessensspielraum gibt.
Und genau dafür möchte ich mich weiterhin einsetzen: dass die zuständigen Behören diesen Ermessensspielraum auszunützen und nicht so eng wie möglich interpretieren. Für mehr Menschlichkeit in der Flüchtlingspolitik, für eine bessere Integration, ein Ende von Perspektivlosigkeit, aber auch schlicht bessere Chancen von Rückkehrern!
Die vollständige Antwort des Innenministeriums findet ihr hier.
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