17.11.21
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bescheinigt, dass das Genehmigungsverfahren der Stadt Teublitz für das geplante Gewerbegebiet weder das Anbindegebot einhält noch die Naturschutzvorgaben ausreichend berücksichtigt. Im Plenum des Bayerischen Landtags hatte die CSU steif und fest das Gegenteil behauptet.
Endlich bekommt dieser wertvolle Klimaschutzwald und damit der Natur- und Klimaschutz eine Stimme. Als Berichterstatterin zur Petition gegen das Gewerbegebiet hatte ich mich für den Erhalt des artenreichen und sehr feuchten Waldgebiets eingesetzt und an die Staatsregierung appelliert, die 21 Hektar große Waldfläche nicht für ein Gewerbegebiet zu verkaufen und stattdessen eine der ortsnahen, weit weniger schützenswerten Flächen in angemessenem Maße für Gewerbe zu nutzen. Auf Antrag der Grünen wurde die Petition im April im Plenum des Bayerischen Landtags debattiert.
Die Errichtung eines Gewerbegebietes in einem naturnahen, artenreichen Mischwald mit wertvollem Kohlenstoff- und Wasserspeicher und geschützten Tier- und Pflanzenarten steht in völligem Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Staatsregierung. Doch mit dieser Auffassung konnten wir Grüne uns im Landtag nicht durchsetzen. Die Petition wurde mit den Stimmen aller anderen Landtags-Fraktionen für erledigt erklärt. Der LBV hatte daraufhin im Mai Klage gegen den Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet im Staatswald beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht und Recht bekommen. Das Gericht hat den Bebauungsplan der Stadt Teublitz für unwirksam erklärt und seine Entscheidung jetzt stichhaltig begründet. Das ist ein Sieg für den Klimaschutzwald und für den Klimaschutz in Bayern, den es zu feiern gilt!
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